Katastervermessung

Die Durchführung von Katastervermessungen ist eine hoheitliche Aufgabe und ausschließlich öffentlichen Vermessungsstellen wie den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure oder den Katasterämtern vorbehalten. Nur diese sind befugt, die amtlichen Vermessungen durchzuführen und die Ergebnisse in das Kataster einzutragen. So wird gewährleistet, dass alle Eigentumsverhältnisse und Grundstücksgrenzen korrekt und rechtssicher dokumentiert sind.

Die Vergütung von Katastervermessungen ist in der Landesgebührenverordnung festgelegt. Das bedeutet, dass die Kosten für Leistungen wie Grenzfeststellungen, Teilungsvermessungen oder Gebäudeeinmessungen transparent und einheitlich geregelt sind. Als öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind wir verpflichtet, diese Gebührenordnung einzuhalten, wodurch für alle Beteiligten Rechtssicherheit und Kostentransparenz gewährleistet wird.

Die Katastervermessung umfasst insbesondere die folgenden Bereiche

Teilungsvermessung

Bei der Teilungsvermessung handelt es sich um eine hoheitliche Vermessungsleistung, bei der ein bestehendes Grundstück in mehrere neue Flurstücke unterteilt wird. Da ein selbstständiges Flurstück im Liegenschaftskataster Voraussetzung für den grundbuchrechtlichen Erwerb ist, ist eine Teilungsvermessung z.B. zwingend erforderlich, wenn Sie nur einen Teil eines Flurstücks verkaufen oder erwerben wollen.

Die Teilungsvermessung sorgt dafür, dass die neuen Grundstücksgrenzen exakt festgelegt, in der Örtlichkeit dauerhaft und sichtbar durch Abmarkungen gekennzeichnet werden, rechtssicher in das Liegenschaftskataster eingetragen werden und abschließend neue, eigenständige Flurstücksnummern vergeben werden.

Sonderung

Eine Sonderung ist ebenfalls ein Verfahren zur Veränderung von Grundstücksgrenzen. Bei diesem Verfahren werden jedoch im Gegensatz zur Teilungsvermessung die neuen Grenzen ohne eine örtliche Vermessung festgelegt. Die Sonderung ist damit eine schnellere und kostengünstigere Alternative zur Teilungsvermessung. Allerdings werden bei der Sonderung keine Abmarkungen gesetzt, so dass die neuen Grenzen örtlich nicht sichtbar sind. Sie ist auch nur zulässig, wenn bestimmte Anforderungen an die Qualität des Katasters erfüllt sind.

Grenzfeststellung

Die Grenzfeststellung ist eine hoheitliche Vermessungsleistung, bei der die genauen Grenzverläufe eines Grundstücks geprüft, festgestellt und dauerhaft markiert werden. Dieses Verfahren wird durchgeführt, wenn Unsicherheiten über den Verlauf von Grenzen bestehen, zum Beispiel bei unklaren Grenzverläufen, neuen Bauvorhaben oder Streitigkeiten zwischen Nachbarn.

Durch die Grenzfeststellung werden die Grundstücksgrenzen mithilfe historischer Katasterunterlagen und präziser Vermessungstechniken ermittelt und vor Ort durch Kunststoffmarken oder andere Abmarkungen gekennzeichnet. Die Ergebnisse werden abschließend in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen, sodass Eigentümer und Behörden Klarheit und Rechtssicherheit über die exakten Grenzverhältnisse erhalten.

Die Grenzfeststellung schafft Vertrauen und verhindert zukünftige Konflikte – eine unverzichtbare Leistung für Grundstückseigentümer, Bauherren und Planer.

Katasteramtliche Gebäudeeinmessung

Die katasteramtliche Gebäudeeinmessung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Vermessung, durch die neu errichtete oder veränderte Gebäude und bauliche Anlagen exakt in das amtliche Liegenschaftskataster aufgenommen werden. Diese Vermessung stellt sicher, dass die Lage und Ausdehnung eines Gebäudes korrekt erfasst und in die amtliche Liegenschaftskarte übernommen wird.

Katasterauskunft

Auszüge aus der amtlichen Liegenschaftskarte sowie Auszüge aus der Liegenschaftsbeschreibung zeigen genaue Grenzverläufe, Flurstücke und Gebäude und sind essenziell für Bauanträge, Grundstückskäufe und Planungen. Wir unterstützen Sie schnell und zuverlässig beim Einholen dieser Auszüge, damit Sie stets über die aktuellen und rechtssicheren Katasterinformationen verfügen. Sparen Sie sich Zeit und lange Wege und beziehen Sie Ihre Katasterauskunft über uns. Wir kümmern uns gerne darum.

Vermessung langgestreckter Anlagen

Die Vermessung langgestreckter Anlagen wie Straßen und Wege wird z.B. nach einer Ausbaumaßnahme erforderlich, um die Flächen und Grenzverläufe der neuen Anlage genau im Liegenschaftskataster zu erfassen und rechtsverbindlich darzustellen. Auf dieser Grundlage erfolgt dann z.B. auch die Anpassung der Eigentumsverhältnisse, wenn für den Ausbau Flächen von Privatgrundstücken in Anspruch genommen wurden.

Gutachten

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur kann Ihnen auch als Sachverständiger gerichtliche oder außergerichtliche Gutachten erstellen. Diese Gutachten stützen sich auf vermessungstechnische Ermittlungen von Sachverhalten an Grund und Boden.